Die Datenverfügbarkeit im Land Brandenburg wird gemäß der EU-Verordnung 2023-138 weiter ausgebaut. Öffentliche Stellen sollen ihre Daten, die in sechs definierten Kategorien fallen, in normierter Form und kostenfrei zur Weiterverarbeitung bereitstellen. Ziel ist es, die Qualität der veröffentlichten Daten zu verbessern und die Anzahl hochwertiger Daten kontinuierlich zu erhöhen, um gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen durch die effektive Datennutzung zu stärken.
3 Fragen an...
Durch unser Kommunikationsformat "3 Fragen an" erfahren Sie informativ, fachbezogen und unterhaltsam mehr über unsere Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen rund um das Thema Open Data.