Fokusgespräch 2: "IT-Ausstattung, Beschaffung und Administration"

26.10.2021 | Dienstag 10.00 bis 14.00 Uhr | Workshop | Hermannswerder 30, 14473 Potsdam (Inselhotel-Potsdam)

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Unter der Überschrift "Digitale Entwicklung öffentlicher Schulen im Land Brandenburg: Impuls zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Land und Kommunen im Kon­text innerer & äußerer Schulange­legen­­heiten" lädt die DigitalAgentur Brandenburg im Herbst 2021 zu vier halbtägigen Veranstaltungen nach Potsdam ein. Die Workshops finden zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten am 28.09., 26.10., 15.11. und 30.11.2021 statt.

Mit dem Begriff „Innere und äußere Schulangelegenheiten“ verbirgt sich eine Gemengelage, die das Fundament unseres Schulsystems - und unserer Gesellschaftsordnung - berührt. Zunächst regelt das Grundgesetz in Artikel 7, dass „das gesamte Schulwesen […] unter Aufsicht des Staates“ steht. Diese Setzung hat Verfassungsrang. Damit übernimmt der Staat bzw. die staatliche Schulaufsicht die Verantwortung für ein effektives Schulwesen.

Auf dieser Grundlage sind in den Schulgesetzen der Länder, die für die Schulaufsicht in der Allgemeinbildung zuständig sind, für Schulen in öffentlicher Trägerschaft wichtige Rollendefinitionen enthalten, die gerade im Zuge der digitalen Transformation Anlass zu Diskussionen geben. Im Land Brandenburg sind diese Rollendefinitionen im Brandenburgischen Schulgesetz (BbgSchulG) in den §§ 6, 99f und 108ff enthalten.

Aus diesen Setzungen heraus leitet sich die Unterscheidung in „Innere und äußere Schulangelegenheiten“ ab. Die inneren Schulangelegenheiten (alle was mit Pädagogik und Pädagog:innen zu tun hat) werden durch das Ministerium mittels Rechtsverordnungen, Erlassen und Verwaltungsvorschriften geregelt; die äußeren Schulangelegenheiten (alles was mit den Gebäuden und sächlicher Ausstattung zu tun hat) werden von den Kommunen verantwortet (vgl. auch DKJS).

Mit Blick auf die digitale Transformation führt diese Rollenteilung zu zahlreichen Herausforderungen. Während die kommunalen Träger für die IT- und (Bildungs-)Medienausstattung der (öffentlichen) Schulen Verantwortung tragen, muss sich das Land darum kümmern, dass die schulaufsichtlichen Setzungen digitale Bildung nicht behindern (z.B. durch Rahmenlehrpläne, Verwaltungsvorschriften) und dass die Lehrer:innen die notwendige Medien- und Digitalkompetenz besitzen, um zeitgemäßen Unterricht zu erteilen.

Um eine Nachhaltigkeit und wechselseitige Verlässlichkeit in der Rollenwahrnehmung zu ermöglichen, wurde im Land Brandenburg, wie in anderen Ländern auch, seit den 2000er-Jahren das Konzept der Medienentwicklungsplanung verabredet. Es beinhaltet, dass für einen definierten Zeitraum konkrete schulische Planungen zur pädagogischen Nutzung von digitalen Medien mit den Investitions- und Betriebsplanungen des Trägers zur IT- und (Bildungs-)Medienausstattung abgeglichen und als gemeinsame Perspektive verabredet werden. Auch bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule (2019-2024) ist landesseitig über die Förderrichtlinie die Erarbeitung eines Medienentwicklungsplans als Fördervoraussetzung definiert.

Eben jener DigitalPakt Schule, der im Land Brandenburg rund 151 Mio. Euro Bundesförderung umfasst, verstärkt gegenwärtig die digitale Transformation des Schulbereichs. Dazu gehören auch neuartige landesseitige Angebote, wie die Schul-Cloud Brandenburg (deren Roll-out durch die Corona-Pandemie beschleunigt wurde), länderübergreifende Zieldefinitionen, wie die KMK-Strategie „Schule in der digitalen Welt“, und veränderte Rahmenbedingen, wie z.B. die 2018 in Kraft gesetzte EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Insgesamt befinden wir uns damit in einer Situation, in der eine Inventur der Rollenwahrnehmung im Kontext „Innere und äußere Schulangelegenheiten“ angemessen erscheint. Neu entstandene Aufgaben sollen erfasst, Unschärfen in den Zuständigkeiten lokalisiert und Perspektiven für die Zusammenarbeit entworfen werden. Die DigitalAgentur Brandenburg möchte hierfür – in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg - mit einer Veranstaltungsreihe einen Rahmen zur Sammlung fachlicher Impulse geben. Wichtig ist dabei, die langjährigen Erfahrungen der kommunalen Träger aufzugreifen und thesenartig denkbare Ansätze und Handlungsbedarfe zu formulieren.

Wir laden deshalb Sie - als Vertreter:innen von kommunalen Schulträgern, kommunalen Zweckverbänden, Schulen und verschiedenen Interessengruppen - ein, mit der DigitalAgentur Brandenburg in einer Reihe von vier halbtägigen Workshops bis Ende November 2021 das „digitale Feld der Schulangelegenheiten“ zu bearbeiten, die Rollenwahrnehmung zu reflektieren und gemeinsam pragmatische Vorschläge zur Weiterdiskussion auf politischer Ebene zu entwickeln.

Die Veranstaltungen finden – soweit pandemiebedingt möglich – vor Ort in Potsdam statt: Am 28.09.2021 und am 15.11.2021 im 7. Stock des sog. Oracle-Turms (Schiffbauergasse 14, 14467 Potsdam) sowie am 26.10. und 30.11.2021 im Inselhotel (Hermannswerder 30, 14473 Potsdam). Die Räumlichkeiten bedingen es, dass an den Workshops jeweils nur 20 externe Personen teilnehmen können. Für Getränke und Snacks bzw. Mittagsverpflegung ist gesorgt.

  • Zum Fokusgespräch 2

Im Mittelpunkt des zweiten Fokusgespräches am 26.10.2021 steht das Themenfeld "IT-Ausstattung, Beschaffung und Administration".

Leitfragen der Veranstaltung sind:
- Welcher Bedarf besteht nach einheitlichen IT-Ausstattungsempfehlungen?
- Welche Komponenten sollten in IT-Ausstattungsempfehlungen berücksichtigt werden?
- Wie kann mittel-/längerfristig die Finanzierung von Endgeräten für Lehrkräfte und SuS erfolgen (auch Wiederbeschaffung)?
- Wie kann die Finanzierung von Folgekosten, laufenden Kosten und weiteren notwendigen Infrastrukturen erfolgen?
- Wie kann die Beschaffung von IT sinnvoll und aufwandsarm in geteilter Zuständigkeit erfolgen?
- Wie kann die Administration von Schul-IT sinnvoll und aufwandsarm in geteilter Zuständigkeit erfolgen (Finanzierung, Personalverwaltung, Organisation, etc.)?

Geplant ist, einführend den Kontext und Ist-Stand der Rollenwahrnehmung in diesem Bereich darzustellen und dann seitens der Teilnehmenden arbeitsteilig die Leitfragen in Kleingruppen zu bearbeiten. In einem nächsten Schritt werden die Antworten und Erfahrungswerte der Teilnehmenden strukturiert, aufbereitet und zu Vorschlägen verdichtet.

  • Stichwort: Corona-Maßnahmen

Für die Teilnahme ist vor Ort ein aktueller, negativer Corona-Test (Schnelltest) oder ein vollständiger Impfnachweis (14 Tage nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung) oder ein Nachweis über eine Genesung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass wir Personen, die typische Covid-19-Symptome vorweisen (Husten, Fieber, Atemnot, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns) nicht zulassen dürfen. In Innenräumen muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Die üblichen Corona-Abstandsregeln von 1,5 Metern zu anderen Personen sind einzuhalten. Wenn sich an den aktuellen Maßnahmen etwas ändern sollte, werden wir Sie umgehend informieren.

Wir bitten um Anmeldungen für das Fokusgespräch bis zum 22.10.2021.

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