Veranstaltungsreihe "Digitale Entwicklung öffentlicher Schulen" (Dokumentation)


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Unter der Überschrift "Digitale Entwicklung öffentlicher Schulen im Land Brandenburg: Impuls zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Land und Kommunen im Kon­text innerer & äußerer Schulange­legen­­heiten" hat die DigitalAgentur Brandenburg im Herbst 2021 zu vier halbtägigen Veranstaltungen nach Potsdam eingeladen. Die Workshops fanden bzw. finden zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten am 28.09., 26.10., 15.11. und 14.12.2021 statt.

Mit dem Begriff „Innere und äußere Schulangelegenheiten“ verbirgt sich eine Gemengelage, die das Fundament unseres Schulsystems - und unserer Gesellschaftsordnung - berührt. Zunächst regelt das Grundgesetz in Artikel 7, dass „das gesamte Schulwesen […] unter Aufsicht des Staates“ steht. Diese Setzung hat Verfassungsrang. Damit übernimmt der Staat bzw. die staatliche Schulaufsicht die Verantwortung für ein effektives Schulwesen.

Auf dieser Grundlage sind in den Schulgesetzen der Länder, die für die Schulaufsicht in der Allgemeinbildung zuständig sind, für Schulen in öffentlicher Trägerschaft wichtige Rollendefinitionen enthalten, die gerade im Zuge der digitalen Transformation Anlass zu Diskussionen geben. Im Land Brandenburg sind diese Rollendefinitionen im Brandenburgischen Schulgesetz (BbgSchulG) in den §§ 6, 99f und 108ff enthalten.

Aus diesen Setzungen heraus leitet sich die Unterscheidung in „Innere und äußere Schulangelegenheiten“ ab. Die inneren Schulangelegenheiten (alle was mit Pädagogik und Pädagog:innen zu tun hat) werden durch das Ministerium mittels Rechtsverordnungen, Erlassen und Verwaltungsvorschriften geregelt; die äußeren Schulangelegenheiten (alles was mit den Gebäuden und sächlicher Ausstattung zu tun hat) werden von den Kommunen verantwortet (vgl. auch DKJS).

Mit Blick auf die digitale Transformation führt diese Rollenteilung zu zahlreichen Herausforderungen. Während die kommunalen Träger für die IT- und (Bildungs-)Medienausstattung der (öffentlichen) Schulen Verantwortung tragen, muss sich das Land darum kümmern, dass die schulaufsichtlichen Setzungen digitale Bildung nicht behindern (z.B. durch Rahmenlehrpläne, Verwaltungsvorschriften) und dass die Lehrer:innen die notwendige Medien- und Digitalkompetenz besitzen, um zeitgemäßen Unterricht zu erteilen.

Um eine Nachhaltigkeit und wechselseitige Verlässlichkeit in der Rollenwahrnehmung zu ermöglichen, wurde im Land Brandenburg, wie in anderen Ländern auch, seit den 2000er-Jahren das Konzept der Medienentwicklungsplanung verabredet. Es beinhaltet, dass für einen definierten Zeitraum konkrete schulische Planungen zur pädagogischen Nutzung von digitalen Medien mit den Investitions- und Betriebsplanungen des Trägers zur IT- und (Bildungs-)Medienausstattung abgeglichen und als gemeinsame Perspektive verabredet werden. Auch bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule (2019-2024) ist landesseitig über die Förderrichtlinie die Erarbeitung eines Medienentwicklungsplans als Fördervoraussetzung definiert.

Eben jener DigitalPakt Schule, der im Land Brandenburg rund 151 Mio. Euro Bundesförderung umfasst, verstärkt gegenwärtig die digitale Transformation des Schulbereichs. Dazu gehören auch neuartige landesseitige Angebote, wie die Schul-Cloud Brandenburg (deren Roll-out durch die Corona-Pandemie beschleunigt wurde), länderübergreifende Zieldefinitionen, wie die KMK-Strategie „Schule in der digitalen Welt“, und veränderte Rahmenbedingen, wie z.B. die 2018 in Kraft gesetzte EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Insgesamt befinden wir uns damit in einer Situation, in der eine Inventur der Rollenwahrnehmung im Kontext „Innere und äußere Schulangelegenheiten“ angemessen erscheint. Neu entstandene Aufgaben soll(t)en erfasst, Unschärfen in den Zuständigkeiten lokalisiert und Perspektiven für die Zusammenarbeit entworfen werden.

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