4. Fokusgespräch vom 14.12.2021


Überblick + Einführung

Das vierte Fokusgespräch am 14.12.2021 fand pandemiebedingt als Online-Veranstaltung statt. Teilgenommen haben 17 Personen, darunter 10 Vertreter:innen von kommunalen Schulträgern, zwei Vertreter:innen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und ein Team aus vier Mitarbeiter:innen der DigitalAgentur Brandenburg (DABB).

Im Mittelpunkt des dritten Fokusgesprächs stand das Themenfeld Aufgabenverteilung im Verhältnis von inneren und äußeren Schulangelegenheiten“.

Eingeführt wurde durch einen Impulsvortrag von Dr. Michael Kaden (DABB): Impulsvortrag/PDF.

Vorbereitend und als Fixpunkt für das 4. Fokusgespräch wurden darin die von den Teilnehmenden der Fokusgespräche 1-3 als wichtig erachteten Lösungsvorschläge in folgenden fünf Thesen zusammengefasst:

  1. Die an den Fokusgesprächen beteiligten Kommunen wünschen sich Leitlinien und Standards (zu Datenschutz, IT-Sicherheit, Ausstattungsempfehlungen, Qualität von digitalen Lerninhalten), um ihre Aufgaben im Themenkomplex "IT an Schulen" effektiver und effizienter erfüllen zu können.
  2. Die Bereitstellung und Bekanntmachung zentraler Angebote auf Abrufbasis (Infrastrukturen, Rahmenverträge, Medienportal, etc.) könnte die Kommunen in ihrer Aufgabenwahrnehmung im Themenkomplex "IT an Schulen" entlasten.
  3. Gemeinsame eindeutige Regelungen für die Verantwortlichkeiten und Mitwirkungspflichten sowie ein festgelegter Prozess mit regelmäßigen Austauschformaten und zentralem Informationsmanagement zwischen allen Stakeholdern wären hilfreich, um eine effiziente und effektive Aufgabenwahrnehmung im Themenkomplex "IT an Schulen" zu befördern.
  4. Die an den Fokusgesprächen beteiligten Kommunen wünschen sich verstärkte, landesseitige Anstrengungen zur Förderung von Digitalkompetenz bei Schulleitungen und Lehrenden, bis hin zu einer Fortbildungsverpflichtung, um gemeinsam nachhaltige Nutzungsperspektiven zu erschließen.
  5. Präferiert in den Fokusgesprächen wurde eine nachhaltige Folgenabschätzung, eine verbindliche Kostenbeteiligung des Landes bei kommunalen Administrationsaufgaben sowie orientierende Standards zur Elternfinanzierung von digitalen Endgeräten und zur Supportqualität.

Thematische Arbeit in Kleingruppen

Die sich anschließende thematische Arbeit erfolgte in zwei Kleingruppen. Jeder Kleingruppe waren Leitfragen zugeteilt.

Gruppe 1 (Inhaltsfokus): Welche inhaltlichen Punkte müssten zeitnah durch die Stakeholder im Kontext innerer und äußerer Schulangelegenheiten bearbeitet werden?

  • Welche zentralen Leitlinien und Standards wären essentiell, welche zusätzlich wünschenswert?
  • Welche zentralen Angebote wären essentiell, welche zusätzlich wünschenswert?
  • In welchen Bereichen und auf welche Weise sollte die dezentrale Arbeit von Schulträgern im Vordergrund stehen?

Gruppe 2 (Prozessfokus): Wie könnte eine dauerhafte Zusammenarbeit und Zuständigkeitsregelung zwischen den Stakeholdern im Kontext innerer und äußerer Schulangelegenheiten erfolgen?

  • Welche Austausch- und Informationsformate müssten etabliert werden?
  • Welche Rollenverteilung könnte für die anstehenden Aufgaben sinnvoll sein?
  • Welche Perspektiven würde eine gemeinsame Rahmenvereinbarung eröffnen?

Ergebnisse der Diskussion

Die Diskussion unter den anwesenden Vertreter:innen kommunaler Schulträger
ergab folgendes Bild (Schlaglicht, nicht repräsentativ):

  1. Welche inhaltlichen Punkte müssten zeitnah durch die Stakeholder im Kontext
    innerer und äußerer Schulangelegenheiten bearbeitet werden? (Gruppe 1)

    Konstatiert wurde von den Teilnehmenden, dass für die Trägerseite die Rolle der PONK-
    Lehrkraft
    in Schulen von großer Relevanz ist. Deshalb sei es wichtig, die Aufgabe der
    pädagogisch-organisatorischen Netzwerkkoordination (PONK) zeitgemäß zu definieren,
    schulformspezifisch mit entsprechenden Kompetenzstandards zu untersetzen und
    dauerhaft korrespondierende Qualifizierungsangebote vorzuhalten. Gleichermaßen sollte
    die PONK-Aufgabenwahrnehmung mit angemessenen Ressourcen untersetzt und
    - idealerweise - mit zusätzlichen Anreizen verbunden werden. Unterstützt wurde darüber
    hinaus die Option, landesseitig mit IT-Rahmenverträgen inhaltlich Standards zu setzen
    und zugleich Beschaffungsprozesse zu vereinfachen. Ähnlich wichtig wurden orientierende
    Leitlinien erachtet (z.B. hinsichtlich technischer Sicherheitskonzepte, Datenschutz oder
    zur Einbeziehung von elternfinanzierten digitalen Endgeräten). Die Bereitstellung von
    digitalen Lernmitteln (Content) - von digitalen Schulbüchern bis hin zu Apps - könnte
    durch den Aufbau und Betrieb eines landesweiten, zentralen Medienportals
    (einschließlich einer Beschaffungsoption über Rahmenverträge für Kommunen) deutlich
    vereinfacht und aus Trägersicht auch effektiver handhabbar gemacht werden. Deshalb
    sei auch für ein solches Portal eine Kostenbeteiligung der Träger denkbar. Wenn das
    bislang freiwillige Schulcloud-Angebot des Landes verbindlich würde, wäre es denkbar,
    dem Lernstore diese Funktion zuzuweisen. Insgesamt sollten zur Ausgestaltung der
    übergreifenden Angebote die bereits auf Landkreis-Ebene entwickelten Standards evaluiert
    und ggf. berücksichtigt werden. Die Zusammenarbeit müsste zeitnah beginnen, wertschätzend
    auf Augenhöhe erfolgen und zugleich Platz für Freiräume lassen.
     
  2. Wie könnte eine dauerhafte Zusammenarbeit und Zuständigkeitsregelung
    zwischen den Stakeholdern im Kontext innerer und äußerer Schulangelegenheiten
    erfolgen? (Gruppe 2)

    Die Teilnehmenden verwiesen darauf, dass es einen Bedarf nach verbindlichen Austausch-
    und Informationsformaten
    gibt. Das Spektrum reicht dabei von Vorstellungen hinsichtlich
    einer gemeinsamen Lenkungsgruppe bis hin zu Arbeitskreisen oder Foren für Fokusthemen.
    Wichtig sei es, relevante, bedarfsbezogene Themen kontinuierlicher zu diskutieren, sich dazu
    mit Lehrenden auszutauschen, die Diskussionsstände leicht(er) zugänglich zu machen und
    eine Qualitätssicherung zu ermöglichen (einschl. der Dokumentation von Best Practices).
    Als zielführend angesehen wurde es, die im Kontext der Umsetzung des DigitalPakts Schule
    zu den staatlichen Schulämtern entwickelten Kontakte mit einzubeziehen und eine neuartige
    - fach- und landesbezogene - Kommunikationsebene (jenseits der Ministerialebene) zu etablieren,
    die einen Austausch zwischen den Ebenen der fachlichen Konzeption und der Umsetzung der
    Maßnahmen ermöglicht. Angeregt wurde darüber hinaus ein Klärungsprozess innerhalb des MBJS
    hinsichtlich der Rolle, die das Haus zukünftig bei bildungsbezogenen IT-Fragen einnehmen will.
    Korrespondierend dazu wurde seitens der Kommunalvertreter:innen eine aktivere, moderierende
    Rolle der kommunalen Spitzenverbände
    bei der fachlichen Abstimmung zu Fragen der
    IT-Ausstattung von Schulen präferiert. Dabei sollte der Vielfalt der auf kommunaler Ebene
    entwickelten Lösungsansätze
    Rechnung getragen werden. Eine Zusammenstellung der zu
    beteiligenden Interessengruppen
    warf die Frage auf, durch welche Institution das Netzwerk
    Schul-IT im Land koordiniert und begleitet werden sollte, um einen kontinuierlichen,
    qualitätsgesicherten und nachhaltigen Austausch sicherzustellen.

Hier können Sie zum Vergleich die Gesamtansicht des am 14.12.2021 erstellten digitalen Whiteboards als
PDF-Download aufrufen.


Fotodokumentation der Ergebnisse der Arbeit in Kleingruppen


Abschlussdiskussion

In der abschließenden Diskussion wurde der Blick auf konkrete, schnell einzuleitende Schritte und Maßnahmen gelenkt. Geteilt wurde von den anwesenden Kommunalvertreter:innen die Einschätzung, dass die Zeit dränge, um ordnend im Bereich Schul-IT tätig zu werden. Der Dissens zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden bzw. zahlreichen Trägern zur Frage der Zuständigkeit für Lehrkräfteendgeräte sollte zeitnah konstruktiv geklärt werden.

Aus Trägersicht wurden folgende drei Maßnahmen als prioritär angesehen:

  • die Einrichtung eines Forums mit Hilfe zur Selbsthilfe (Austausch und Best Practices zwischen Kommunen),
  • die Aufgaben- , Rollen- und Ressourcenklärung für das schulische Tätigkeitsfeld "pädagogisch-organisatorische Netzwerkkoordination" (PONK),
  • die Aufnahme bzw. Fortführung von Gesprächen zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden im IT-Rat.

Seitens des MBJS-Vertreters wurde ein Ausblick auf kommende Abstimmungen zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden gegeben und die grundsätzliche Notwendigkeit der Koordination der verschiedenen Interessenvertreter:innen im Bereich Schul-IT bejaht. Deutlich wurde auch, dass die notwendigen Abstimmungen (über Fragen der Zuständigkeiten und der Konnektivität) Zeit benötigen, wodurch eher eine mittelfristige Wirksamkeit der angestrebten Weichenstellungen zu erwarten sei.

Im abschließenden Feedback wünschten sich die Teilnehmenden eine Rückmeldung zu ihren eingebrachten Vorschlägen und Anregungen.


Vorstellung des Projekts "SchulTransform"

Abschließend für das 4. Fokusgespräch und als praktische Option, die Kommunikation und
Zusammenarbeit zwischen Schule und Träger konstruktiv auszurichten, stellte Dr. Anja Hagen
vom Bündnis für Bildung e.V. das Projekt "SchulTransfer" vor (Präsentation/PDF).

Das Projektvorhaben unterstützt Bundesländer, Schulträger und Schulen in Ihren Abstimmungsprozessen
zur gemeinsamen Gestaltung der digitalen Zukunft von Schule. Ziel ist die Entwicklung eines digitalen
Werkzeugs, mithilfe dessen Schulen und Schulträger eine Momentaufnahme ihres Entwicklungsstandes
und Potenzials hinsichtlich einer ganzheitlichen Schultransformation evaluieren können.

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Fotodokumentation der Gesamtveranstaltung

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