Rahmenvertrag Rechtsberatung

Die Bereitstellung leistungsfähiger digitaler Infrastrukturen aber auch andere Aktivitäten im Bereich der digitalen Daseinsvorsorge des Landes Brandenburg werfen oft rechtliche Fragestellungen auf.

Um diesen Fragestellungen zu begegnen, hat die DigitalAgentur einen Rahmenvertrag Rechtsberatung abgeschlossen, über den anwaltliche Fachexpertise nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz abrufbar ist.

Die Rechtsdienstleistungen decken nachfolgend gelistete Rechtsbereiche ab und erstrecken sich insbesondere auf die Erörterung von oder Beratung zu betriebs- oder projektspezifischen Rechtsfragen, die Erstellung von entsprechenden juristischen Konzepten, Stellungnahmen oder Gutachten im Kontext von Digitalisierungsprojekten:

1. Öffentliches Recht, insbesondere Zuwendungsrecht (AnBestI/AnBestP), Wirtschaftsverwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Baurecht im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren zum Auf- und Ausbau digitaler Infrastrukturen

2. Gesellschaftsrecht, insbesondere materielles Gesellschaftsrecht, z.B. im Hinblick auf geeignete Gesellschaftsformen

3. Informationstechnologierecht (IT-Recht), insbesondere Vertragsrecht der Informationstechnologien, Recht des elektronischen Rechtsverkehrs, Immaterialgüterrecht, Telekommunikationsrecht, Datenschutzrecht

4. Urheber- und Medienrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Fragestellungen aus dem Bereich Verwertungs- oder Wettbewerbsrecht bei der Digitalisierung

5. Vergaberecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung

Auch die projektspezifisch involvierten öffentlich-rechtlichen Partnerinstitutionen der DigitalAgentur können projektbezogene rechtliche Fragestellungen über diesen Rahmenvertrag direkt bearbeiten lassen. Abrufberechtigt sind Kommunen und Kommunalverbände Brandenburgs sowie Landesbehörden Brandenburgs und diesen nachgelagerten Einrichtungen, die mit der DigitalAgentur eine entsprechende Vereinbarung zur Zusammenarbeit in den Projekten geschlossen haben.

Wichtig: Es muss eine rechtlich fixierte Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit der DigitalAgentur bestehen und die nachgefragte rechtliche Dienstleistung muss projektbezogen erforderlich sein.

Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein und Sie Interesse an einem Abruf aus diesem Rahmenvertrag haben, wenden sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner:innen in der DigitalAgentur.

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