Eine Tastatur auf der eine Taste grün hervorgehoben ist und das Symbol eines Rollstuhlfahrers trägt.

Digitale Barrierefreiheit und Teilhabe

Jeder Mensch sollte in der Lage sein, digitale Produkte, wie Webseiten, Applikationen, PDFs und Formulare zu lesen, sie zu verstehen und darin navigieren zu können; und zwar selbständig und ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.

Damit Teilhabe und Inklusion von Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen im digitalen Raum gelingen, ist die Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit essenziell. Denn wo Orte, Räume oder Kommunikationsmittel nicht barrierefrei sind, bleibt Teilhabe verwehrt. Für rund 30% der Nutzer:innen ist eine barrierefreie Webseite notwendig, da sie eine Sehschwäche, Gehörschwäche, leichte motorische Einschränkungen haben, Nicht-Muttersprachler sind oder eine Konzentrationsschwäche aufweisen.

Öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen sind nach EU-Richtlinie verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Seit 23. September 2020 besteht die Pflicht, auf den Webseiten öffentlicher Einrichtungen Erklärungen zur Barrierefreiheit abzugeben. Es muss deutlich gemacht werden, welche Seiten und Unterseiten nicht barrierefrei nutzbar sind, welche Gründe es dafür gibt und ob es alternative Zugänge zu den Inhalten gibt.

Für das Thema digitale Barrierefreiheit gibt es verschiedene Verordnungen und Richtlinien. Die folgende Übersicht richtet sich an Mitarbeitende in öffentlichen Einrichtungen und Kommunen in Brandenburg, die für digitale Produkte zuständig sind sowie an weitere Interessierte.

In dieser Übersicht finden Sie zum Thema Digitale Barrierefreiheit:

Verordnungen und Einrichtungen von Bund und EU

ETSI - Harmonised European Standard

Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen, auch bekannt unter der englischen Abkürzung ETSI (European Telecommunications Standards Institute), ist eine unabhängige europäische Normungsorganisation. Das PDF Dokument zum Harmonised European Standard (EN 301 549) vom März 2021: hier >

Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wurde 2016 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts errichtet. Das Gesetz legt wichtige Grundlagen zur Herstellung der Barrierefreiheit des Bundes fest. Die Fachstelle soll die Behörden und Verwaltungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit beraten und unterstützen.

Mehr Informationen zur Bundesfachstelle Barrierefreiheit: hier >

BGG und BITV 2.0

Die EU Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen musste von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 23. September 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurde sie auf Bundesebene im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) umgesetzt. Auch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), musste überarbeitet werden. Am 25. Mai 2019 trat die aktualisierte BITV 2.0 in Kraft.

Hinweis für Brandenburg: Die Verordnung des Bundes (BITV 2.0) ist für die öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg nicht bindend, da in der Brandenburger Verordnung (BbgBITV) kein Bezug zur BITV 2.0 hergestellt wird.

Mehr Informationen zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): hier > und zur Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0: hier >
Mehr Informationen zu BGG und BITV 2.0 der Bundesfachstelle Barrierefreiheit: hier >

Kurzüberblick digitale Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung

Download der Übersicht digitale Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung als PDF

Verordnung für Brandenburg

Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BbgBITV

Die für Brandenburg geltende Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz vom 20.09.2019 (BbgBITV): hier >

Zuständige Einrichtungen in Brandenburg

Überwachungsstelle Barrierefreies Internet 

Die Überwachungsstelle Barrierefreies Internet vom Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) hat das Ziel, Menschen mit Beeinträchtigung die selbst­bestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben im Sinne der UN-BRK zu ermöglichen. Die Barrierefreiheit öffentlicher Webseiten und mobiler Applikationen ist ein Teil davon. Die Überwachungsstelle Barrierefreies Internet überprüft und berät öffentliche Stellen bei der Sicherstellung dieses Vorhabens und ist Ansprech­partner für Betroffene.

Überwachungsstelle Barrierefreies Internet vom LASV

 Landesamt für Soziales und Versorgung
 Dezernat 42 - Überwachungsstelle
 Postfach 10 01 23
 03001 Cottbus

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite: hier >

Der Bereich der Justiz in Brandenburg besitzt eine eigene Überwachungsstelle:

 Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg
 Referat II.4 Informationstechnik, Digitalisierung
 Heinrich-Mann-Allee 107
 14473 Potsdam
 Ansprechpartner: Stefan Kundt
 E-Mail: stefan.kundt@mdj.brandenburg.de
 Telefon: 0331 866-3248

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Alle öffentlichen Institutionen im Land Brandenburg sind nach der so genannten EU-Webseitenrichtlinie aus dem Jahr 2016 dazu verpflichtet, ihre Seiten barrierefrei zu gestalten. Entsprechende Erklärungen zur Barrierefreiheit sind dazu auf den Webseiten abzugeben. Alle Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs können sich bei möglicher Mängelfeststellung im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit an die öffentliche Stelle wenden und hier eine mögliche Alternative oder Behebung verlangen. Wird der Mangel innerhalb von drei Wochen nicht behoben oder bleibt die Anfrage ganz oder teilweise unbeantwortet, können sich die Bürgerinnen und Bürger an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit wenden. 

 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
 Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
 bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
 Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
 14467 Potsdam
 E-Mail: durchsetzung.bit@msgiv.brandenburg.de 

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite: hier >

Schulungen in Brandenburg

Die Überwachungsstelle Barrierefreie Internet führt regelmäßig Schulungen für Beschäftigte öffentlicher Stellen durch. Am Standort des Brandenburgischen IT-Dienstleisters (ZIT-BB) findet der Lehrgang "Barrierefreie Web- und Anwendungstechnologien" statt. Des Weiteren gibt es Schulungen zu den Themen digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg, barrierefreies Webdesign und barrierefreie PDF-Dokumente erstellen mit Adobe Acrobat. 

Das Fortbildungsprogramm vom ZIT-BB finden Sie: hier >

Die DigitalAgentur Brandenburg führt am 14.06.2022 ein "Infocafé: Kommunale Websites und Apps barrierefrei umsetzen" online per Videokonferenz durch. Das Programm und weitere Informationen zum Infocafé finden Sie: hier >

Weiterführende Informationen zum Thema Digitale Barrierefreiheit

Bücher

Videos 

Förderungen

Videos und Videokonferenzen barrierefrei gestalten

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